34f-Vermittler: Warum BaFin-Aufsicht keinen Sinn macht

Die BaFin soll laut Koalitionsvertrag die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler übernehmen. Im Extremfall würde der Paragraf 34f abgeschafft. Vermittler müssten sich um eine teure KWG-Lizenz oder den Anschluss an ein Haftungsdach bemühen.

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