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13.09.2006 - dvb-Presseservice

ARAG Experten informieren über die gesetzlichen Leistungen aus der Pflegeversicherung und weisen auf diesbezügliche Fehleinschätzungen und übertriebene Erwartungen hin.

Die Demografie ist in aller Munde! Diese auch Bevölkerungswissenschaft genannte Disziplin erforscht mit den Mitteln der Statistik den Zustand und die Entwicklung unserer Bevölkerung. Eine Erkenntnis der Demografen ist, dass wir immer älter werden. Die Folge ist eine zunehmende Zahl an Pflegefällen, bei einer gleichzeitig sinkenden Anzahl von Beitragszahlern in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Trotzdem glauben viele Bundesbürger, die Pflegeversicherung komme stets für alle anfallenden Kosten auf. Die ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass dies eine Fehleinschätzung sein kann.

Der verständliche Wunsch, am Ende eines langen erfüllten Lebens von Familienangehörigen zu Hause umsorgt und gepflegt zu werden, erweist sich immer häufiger als Illusion. Oft verlassen junge Erwachsene die Heimat, um in fremden Städten eine Ausbildungsstelle oder einen Arbeitsplatz zu erhalten. Das hat zur Folge, dass viele Familien nicht mehr dicht beieinander wohnen. Werden die Eltern in so einer Situation pflegebedürftig, bleibt oft nur noch die Unterbringung in einem Heim oder professionelle Pflege zu Hause.

Pflegekosten im Heim
Für stationäre Pflege zahlt die Kasse 1.023 Euro in der Pflegestufe I, 1.279 Euro in Stufe II und 1.432 Euro in Stufe III (bei Härtefällen bis zu 1.688 Euro). Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um die stationäre Pflege komplett zu bezahlen. Das Statistische Bundesamt hat in 2003 bereits Versorgungslücken von ca. 1.000 Euro festgestellt. Angesparte Vermögenswerte schmelzen so schnell dahin; dann kann Vater Staat unter Umständen auch den nahen Angehörigen in die Tasche greifen, um diese Lücken zu schließen.

Pflegekosten zu Hause
Wer glaubt, die ambulante Pflege zu Hause bei Einsatz sozialer Hilfsdienste sei billiger und durch die Leistungen der Pflegeversicherung immer gedeckt, irrt gewaltig. Zwar ergibt sich bei Pflegekosten in der Pflegestufe 1 von rund 810 Euro (Stand: 2005) und einer Kassenleistung von 384 Euro „nur“ ein monatliches Defizit von ca. 426 Euro. Die professionelle Betreuung zu Hause für eine Person der Pflegestufe 3 können sich allerdings oftmals nur „Reiche“ leisten. Bedient man sich ein weiteres Mal der Zahlen des Statistischen Bundesamtes, kostet so eine Pflege nämlich bedeutend mehr im Monat. Die Kassenleistung beträgt in diesem Fall 1.432 Euro (bei Härtefällen bis zu 1918 Euro). Hier klafft also ebenfalls häufig eine Versorgungslücke. Viele Erwerbstätige haben deshalb die Befürchtung, bei einer Pflegebedürftigkeit der Eltern selbst zum Sozialfall zu werden. Diese Angst ist nach Auskunft der ARAG Experten jedoch unbegründet.

Unterhaltspflicht ist begrenzt
Erwachsene Kinder müssen für ihre im Pflegeheim untergebrachten Eltern nur in beschränktem Maß Unterhalt zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass der so genannte Elternunterhalt nur nachrangiges Gewicht hat. Denn, so die ARAG Experten, die so genannte mittlere Generation sieht sich in der Regel den vorrangigen Unterhaltsansprüchen der eigenen Kinder ausgesetzt und müsse sich zudem um die eigene Altersvorsorge kümmern. Daher hat das Bundesverfassungsgericht mit einer Entscheidung aus 2005 dem Staat Grenzen aufgezeigt und so die Angehörigen geschützt. Die Beträge, die das unterhaltspflichtige Kind zu zahlen hat, hängen vom Einkommen, Vermögen und dem sozialen Rang ab. Kinder werden zwar ihren Eltern gegenüber aus der Pflicht zur Unterhaltsgewährung nicht gänzlich entlassen, jedoch sind sowohl die Nachrangigkeit des Anspruchs als auch die besondere Belastungssituation des Unterhaltspflichtigen zu beachten (BVerfG, Az.: 1 BvR 1508/96).



Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
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