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06.04.2006 - dvb-Presseservice

AXA lenkt bei Garantiezins-Kappung ein

Regelung gilt nur für bis Ende 2004 abgeschlosseneVerträge

Für Verbraucher, die vor dem Jahr 2005 bei der AXA Lebensversicherungs AG/Köln einen Renten- oder Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, gilt bei dynamischer Erhöhung ihrer Beiträge wieder der bei Vertragsabschluß gültige Garantiezins und nicht der zum Zeitpunkt der jeweiligen Erhöhung gültige und damit aktuell erheblich niedrigere Rechnungszins. Dies erklärte AXA Lebensversicherungs AG auf Anfrage des Düsseldorfer Branchennewsletters 'versicherungstip'.

Damit reagiert die AXA offenbar auf die öffentliche Kritik an ihrer Entscheidung, der dynamischen Erhöhung nur noch den aktuellen Rechnungszins und nicht den vertraglich fixierten Garantiezins zugrundezulegen. Gegenüber ihren Kunden hatte die AXA dieses Vorgehen euphemistisch als "ergänzende Vertragsauslegung" bezeichnet. Nach Ansicht des 'versicherungstips' handelte es sich jedoch vielmehr um eine Renditeoptimierung zugunsten des Versicherungskonzerns, die mit den geltenden Verträgen nicht zu vereinbaren ist und die bereits ins Blickfeld der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geraten war. Kunden der AXA, die der Zinskürzung vehement widersprochen hatten und deren Dynamisierung deshalb gänzlich ausgesetzt wurde, sollten sich unbedingt an den Kölner Konzern wenden und auf eine nachträgliche Dynamisierung auf Basis des früheren Garantiezinses drängen.



"versicherungstip" - Redaktionsleiter
Herr Erwin Hausen
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