Ab sofort gelten ein höherer Verzugszins und eine neue Mahnpauschale
Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug wurde fast unbemerkt der § 288 BGB massiv geändert. Ab sofort gibt es eine Pauschale für Mahnkosten sowie bei Nicht-Verbrauchern einen höheren Verzugszins.