Abgeltungssteuer in betrügerischen Schneeballsystemen

Vermeintliche Einkünfte aus einem betrügerischen Schneeballsystem, bei dem die Betrüger keine Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt haben, sollen nach Auffassung der Finanzverwaltung dem persönlichen Einkommensteuersatz unterworfen werden.

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