Achtung Geisterradler

1.2.2013 – Befährt ein Fahrradfahrer eine Busspur verbotswidrig entgegen der Fahrtrichtung, so ist er für die Folgen eines daraus resultierenden Unfalls in der Regel selbst verantwortlich. Das gilt selbst dann, wenn der Unfallbeteiligte aus ein ...

VersicherungsJournal aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen