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06.09.2006 - dvb-Presseservice

AfW-Vorstellungen setzen sich durch – Übergangsfrist von zwei Jahren bleibt bestehen

Die Bundesregierung veröffentlichte jetzt die Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates hinsichtlich der umzusetzenden Versicherungsvermittlerrichtlinie. Aufatmen können die freien Finanzdienstleister bezüglich der Übergangsfrist für das eventuell notwendige Nachholen einer Qualifikation. Ansonsten hat die Bundesregierung die Änderungsvorschläge des Bundesrates mehrheitlich abgelehnt.

Nachdem die Bundesregierung im Mai diesen Jahres die Übergangsfrist - quasi unbemerkt durch die Hintertür - von einem auf zwei Jahre verkürzen wollte, hatte sich AfW-Vorstand Frank Rottenbacher in zahlreichen persönlichen Gesprächen mit Ministeriumsvertretern und Bundestagsabgeordneten für eine Wiedereinsetzung der zweijährigen Übergangsfrist eingesetzt. Als scheinbar einziger Verband wies der AfW dabei sehr deutlich darauf hin, welche erheblichen Probleme bei einer verkürzten Übergangsfrist entstanden wären. Der Bundesrat hatte dann im Juni die Regierung in seiner Stellungnahme aufgefordert, den entsprechenden Passus wieder zu korrigieren.

„Ein Jahr für das Nachholen der Prüfung – also inklusive des Lehrgangs - wäre für viele Vermittler viel zu knapp gewesen. Ein Durchfallen bei der Prüfung wäre somit fast einem Berufsverbot gleichgekommen. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Wiedereinsetzung der zweijährigen Übergangsfrist für das Erreichen der Qualifikationsanforderungen“, äußert sich AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Aufgeschoben ist jedoch nicht aufgehoben. Wir empfehlen jedem Vermittler weiterhin dringend, seine individuelle Situation zu überprüfen und bei Bedarf nun zeitnah zu reagieren. Damit hat der AfW– nach der Aussetzung der Umsatzsteuer – erneut seinen Einfluss in Berlin geltend machen können“, so Rottenbacher weiter.

Ansonsten kommt die Antwort der Bundesregierung einem kleinen Fiasko für die Länderkammer gleich. So werden 11 der 17 Änderungsvorschläge abgelehnt, drei sind noch in der Überprüfung und nur weitere drei Vorschläge wurden angenommen. Die Bundesregierung begründet ihre Ablehnung in den meisten Fällen mit dem hohen bürokratischen Aufwand, der entstehen würde, wenn man sich der Stellungnahme der Ländervertretung angeschlossen hätte.

Für den AfW bleiben trotz dieses Erfolges für die freien Finanzdienstleister zahlreiche Kritikpunkte an der Vermittlerrichtlinie bestehen (vgl. Stellungnahme des AfW zum Referentenentwurf auf unserer Homepage). Diese wird der AfW in Gesprächen mit Politikern in Berlin in den nächsten Tagen und Wochen weiter anbringen.

Der Zeitplan für die Umsetzung der Vermittlerrichtlinie hat sich durch die Stellungnahme der Bundesregierung nicht verändert. Es wird mit einem Inkrafttreten zum 01.01.2007 (oder 01.02.2007) gerechnet.



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