Alles richtig gemacht: Keine Haftung für Reitunfall
Eine Reitschule haftet nur dann für einen Unfall, wenn sie ihn durch Verletzung ihre Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten der Reitlehrerin verursacht hat. Das OLG Hamm verneinte den Schmerzensgeldanspruch einer Geschädigten, da ...