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30.03.2006 - dvb-Presseservice

Alterungsrückstellungen: Gute Vorsorge, gerechte Finanzierung

Zu Presseberichten über eine neue Lauterbach-Studie, in der die Bildung von Alterungsrückstellungen der privaten Krankenversicherung diskreditiert wird, erklärt PKV-Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach:

„Anders als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die alle Einnahmen unmittelbar wieder ausgibt, bilden die Versicherten in der PKV Rückstellungen zur Stabilisierung ihrer Beiträge im Alter. Die Vorteile dieses so genannten Kapitaldeckungsverfahrens sind nicht nur in der Wissenschaft unumstritten: Angesichts der demografischen Entwicklung fordert auch die Politik – etwa bei der Rente und jetzt zusätzlich für die Pflege – die kapitalgedeckte Ergänzung zur staatlichen Umlage.

Prof. Lauterbach hat nun die Rückstellungen aus den PKV-Prämien als zu gering, die Verwaltungskosten als zu hoch und Kapitaldeckung generell als „Marketing-Instrument“ bezeichnet. Ähnlich polemisch ließe sich darauf erwidern, dass es den Privatversicherten sogar egal sein könnte, wenn er damit Recht hätte – solange sie nur ihre garantierte, generationengerechte und preiswerte Gesundheitsvorsorge genießen.

Doch Lauterbach hat – wie schon in anderen Fällen – nicht Recht:

  • Gemessen an den Beitragseinnahmen flossen 2005 nicht wie von ihm behauptet 17, sondern rund 30 Prozent in die Alterungsrückstellung – wobei maßgeblich die Jüngeren den Kapitalstock aufbauen, während die Älteren bereits davon zehren.
  • Auch das von Lauterbach kritisierte Einfließen von Kapitalerträgen in die Rückstellungen ist im Interesse der Versicherten.
  • Sachgerecht ermittelt liegen die kritisierten Verwaltungskosten in der PKV unter dem Niveau in der GKV.

Wir vertrauen darauf, dass sich die Bundesregierung bei der anstehenden Gesundheitsreform nicht von den anhaltenden Störmanövern Lauterbachs irritieren lässt. Zuversichtlich stimmen uns die zunehmenden Äußerungen aus der Koalition, wonach das intakte System der PKV nicht für ein GKV-Einnahmestrohfeuer geopfert werden darf.“



N.N.
Frau Ulrike Pott
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