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10.07.2006 - dvb-Presseservice

Am Flatterband gespart - Millionen-Schaden riskiert

Fatale Fallen beim Viehtrieb: Der Landwirt treibt sein Vieh von der Weide in den Stall und muss dabei eine Straße überqueren. Wer es dort mit der Sicherheitsabsperrung zu leicht nimmt, riskiert unabsehbare Haftungsfolgen - Grund genug, sich auch mit der eigenen Betriebshaftpflichtversicherung zu beschäftigen. Reicht die Versicherungssumme im Ernstfall überhaupt aus?

Ein Abend wie jeder andere an der verkehrsarmen Kreisstraße: Der Landwirt treibt auf der angrenzenden Weide seine Kühe für den täglichen Heimweg zusammen. Im Stall des Hofes wartet die Melkmaschine auf sie. Es sind zwar nur einige hundert Meter, aber die Tiere müssen den Asphalt überqueren. Der Landwirt hat zuvor sicherheitshalber ein Seil über die Straße gespannt.

Während er auf der Weide seine Herde zusammentreibt, nähert sich eine Radfahrerin dem Sperrseil. Die 67-jährige Rentnerin hat es nicht besonders eilig. "Sie ist nicht gerast", werden Gutachter später feststellen. Dennoch übersieht sie die Absperrung, fährt in das Seil und stürzt.

Ein Unfall mit gravierenden Folgen: Die Frau ist schwer verletzt, erleidet ein Hirntrauma.
Hätte sie die Absperrung sehen können? Ein blaues Plastikseil von einem Zentimeter Durchmesser? Oder hatte der Landwirt mit dem Tau eine fatale Falle eingerichtet?

"Grundsätzlich sind Landwirte berechtigt, kleinere Straßen abzusperren, wenn sie ihr Vieh von der Weide treiben", kommentiert Ernst Beland, Referatsleiter für Allgemeine Haftpflichtschäden bei den Itzehoer Versicherungen die Ausgangssituation. Allerdings müssen Landwirte die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich vor der Absperrung warnen. Ein Helfer, der am Straßenrand winkt, wird von motorisierten Verkehrsteilnehmern nur allzu häufig ignoriert. Und sich warnend auf die Straße zu stellen, kann wiederum für den Helfer lebensgefährliche Folgen haben. Außerdem muss sich der Landwirt oft genug allein auf den Weg machen, um die Tiere abzuholen.

Gängige Lösung des Problems ist dann die Seil-Absperrung. Wobei das Seil zugleich ein Ausbrechen der Tiere während der Straßen-Passage verhindern soll. Die Sperrung jedoch muss auffällig sein, markiert beispielsweise durch mehrere bunte Wimpel oder Flicken. Auch rot-weißes Flatterband kann helfen. Allerdings reicht es kaum aus, wenn es um das Seil gezurrt oder als völlig zerknittertes Flatterschnipsel bereits seit Jahren im Absperreinsatz ist. Dann ist das warnende Weiß-Rot längst einer schmutzig-braunen Tönung gewichen. Aus der Warnung wird eine Tarnung. Je auffälliger desto besser - und desto größer die Chance für den Landwirt, für mögliche Schäden nicht haften zu müssen.

Die Itzehoer Versicherungen raten Landwirten, ihre Überführungs-Gewohnheiten mal selbst aus Sicht anderer wahrzunehmen, sich ins eigene Auto zu setzen, um sich der Absperrung zu nähern. Wobei für den Bremsweg auch die Art der Straße entscheidend ist: Ist es eine gerade Landstraße, wo kräftig Gas gegeben wird? Oder nur eine schmale Spurbahn, die einen sachten Fahrstil diktiert?  Entsprechend auffällig und deutlich müssen die Kennzeichnungen sein. Liegt die Vieh-Furt hinter einer Kurve, empfiehlt sich ein Warnschild vor der Kurve.

Kracht es wegen einer allzu zurückhaltenden Vieh-Warnung, riskiert der Landwirt sogar ungewollten Kontakt mit der Staatsanwaltschaft: Im schlimmsten Fall muss er sich u.a. wegen Eingriffs in den Straßenverkehr und fahrlässiger Körperverletzung strafrechtlich verantworten.

Und der Landwirt muss in voller Höhe für den angerichteten Schaden aufkommen. Ein Fall also für seine Betriebshaftpflichtversicherung. Hier kommt es auch darauf an, dass die Versicherungssumme hoch genug ist - darauf sollte jeder Landwirt schon in eigenem Interesse achten. Sie sollte mindestens 1,5 Millionen Euro betragen. Das ist keinesfalls selbstverständlich: Es gibt noch viele, seit Jahrzehnten bestehende Verträge mit einer Obergrenze von einer Million D-Mark oder sogar nur 500 000 D-Mark. Das reicht bei Personenschäden häufig nicht aus. Mag nach einer Vertragsänderung die Prämie auch etwas höher sein, wird das durch die besseren Bedingungen und die zusätzliche Sicherheit durch eine höhere Versicherungssumme mehr als ausgeglichen.

Für die Radfahrerin beispielsweise hatte der Unfall am blauen Seil katastrophale Folgen: Sie ist seit dem Sturz ein Pflegefall. Ihr selbst wurde ein Drittel der Schuld zugesprochen, da bei Fahrradgeschwindigkeit das blaue Seil eigentlich rechtzeitig zu erkennen gewesen sei. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Landwirts muss damit für zwei Drittel der Folgeschäden aufkommen - eine Summe in nicht absehbarer Höhe. (gö)



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Friedlich auf der Koppel

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