Antworten auf die zentralen Rechtsfragen rund um das Sachverständigenhonorar

| Das Recht des Geschädigten auf ein Schadengutachten ist im deutschen Haftpflichtschadenrecht eine Selbstverständlichkeit, sobald die Schadenhöhe eine Bagatellgrenze, die bei etwa 700 bis 750 Euro gezogen wird, überschritten hat.

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