Antworten auf die zentralen Rechtsfragen rund um das Sachverständigenhonorar
| Das Recht des Geschädigten auf ein Schadengutachten ist im deutschen Haftpflichtschadenrecht eine Selbstverständlichkeit, sobald die Schadenhöhe eine Bagatellgrenze, die bei etwa 700 bis 750 Euro gezogen wird, überschritten hat.