Anzeige
03.11.2005 - dvb-Presseservice

Aufbewahrungsfrist läuft ab

Rentenkonto prüfen: DDR-Arbeitszeiten schon berücksichtigt?

Wer in der ehemaligen DDR beschäftigt war, hat in dieser Zeit Rentenansprüche erworben. Die Lohn- und Gehaltsunterlagen über Arbeitszeiten in der ehemaligen DDR sind von den Nachfolgeunternehmen oder Archiven aber nur bis Dezember 2006 aufzubewahren. Danach ist es erlaubt, sie zu vernichten. Weil diese Zeiten nicht automatisch beim Rentenversicherungsträger gespeichert sind, rät die Deutsche Rentenversicherung Versicherten mit Beschäftigungszeiten in der früheren DDR, ihr Rentenkonto rechtzeitig prüfen zu lassen und eventuelle Lücken zu schließen. Die Rentenfachleute in den wohnortnahen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung helfen gern dabei.
 
Vom Ende der Aufbewahrungsfrist besonders betroffen sind rund 660 000 Versicherte in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen, aber auch Menschen, die vor 1991 in der ehemaligen DDR beschäftigt waren, ohne dass diese Erwerbszeiten Eingang ins Rentenkonto fanden.
 
Weitere Informationen gibt es beim kostenfreien Servicetelefon unter 0800 3331919 oder in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.



Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Herr Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030/865-89174
Fax: 030/865-89425
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
Deutschland
http://www.deutsche-rentenversicherung.de