Ausgleichsanspruch: BGH stärkt Rechte des Handelsvertreters

Die Vertragsbestimmung in einem Handelsvertretervertrag, wonach ein Teil der dem Handelsvertreter laufend zu zahlenden Vergütung auf den künftigen Ausgleichsanspruch angerechnet werden soll, ist im Zweifel nichtig.

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