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18.05.2006 - dvb-Presseservice

Auslaufendes Öl kann teuer werden

Inhaber von Öltanks haften unbegrenzt für Folgen aus Gewässerschaden - auch ohne eigenes Verschulden.

Wer mit Öl heizt, trägt eine große Verantwortung. Auch für Einfamilienhäuser ist Haftpflichtschutz für die Öltanks, die so genannte Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung, unverzichtbar. Trotz aller turnusmäßigen Kontrollen und Maßnahmen zur Vorbeugung ist kein Besitzer vor Schäden gefeit. Zur Ölheizung gehören Tanks, in denen das Öl gelagert wird. Sie sind im Keller installiert oder liegen im Erdreich und haben oft ein Fassungsvermögen von mehreren tausend Litern. Wenn Öl aus den Tanks sickert und das Grundwasser verseucht, können die enormen Kosten für Rettungsmaßnahmen die Existenz des Besitzers in Frage stellen.

Hohe Schadenersatzforderungen durch Rettungsmaßnahmen Sobald Gewässer durch auslaufendes Öl zu verseuchen drohen, werden die Behörden das Ausbaggern und Entsorgen des verschmutzten Erdreichs anordnen, Sperr- und Beobachtungsbrunnen anlegen und alles tun, um einen Gewässerschaden zu verhindern oder einzudämmen. Der Inhaber des Tanks muss für alle Rettungsmaßnahmen einstehen. Nicht selten entstehen so Schadenersatzforderungen von mehren 100.000 Euro. Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gewährt in diesen Fällen Schutz.

Gewässerschaden-Haftung  die rechtliche Grundlage:

Die Haftung aus Gewässerschaden ist in § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) geregelt. Danach haftet der Inhaber eines Öltanks  oder einer anderen Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen  ohne Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt. Ob der Tankbesitzer zum Auslaufen des Tanks beigetragen hat oder ob die Schuld hierfür zum Beispiel beim Hersteller oder Installateur des Tanks liegt, spielt keine Rolle. Es kommt alleine darauf an, dass das Öl aus der Anlage in ein Gewässer gelangt ist.



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