Ausschluss von Kapitalanlagen: Änderung von Rechtsschutzverträgen durch die Hintertür ist unzulässig

Rechtsschutzversicherungen dürfen den Versicherungsschutz für Kapitalanlagen aus Altverträgen nicht einfach einseitig ausschließen. Das hat das Landgericht Berlin nun geurteilt.

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