BGH: Kindesunterhalt geht Altersvorsorge vor

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage befasst, ob ein Unterhaltspflichtiger zum Wohle seines Kindes dazu verpflichtet ist, vorübergehend auf eine private Altersversorgung und auch auf eine gehobene Krankenabsicherung zu verzichten.

portfolio international aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen