BGH-Urteil: Kein Zahlungsaufschub bei monatlichen Prämien

Wer eine Lebensversicherung hat und seine Prämien monatlich statt per Einmalbetrag zahlt, hat kein Recht auf einen Zahlungsaufschub. Kriterien wie bei einem Kredit gelten hier nicht, entschied der Bundesgerichtshof.

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