BGH fällt Urteil zu Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen
Ein einzelner Wohnungseigentümer darf in einem gemeinschaftlichen Treppenhaus auch dann nicht eigenständig einen Personenaufzug einbauen, wenn er die Kosten dafür selbst trägt. Das gilt selbst dann, wenn er die Wohnung ohne Hilfe nicht mehr erreichen ...