BU-Urteil: Versicherter muss bei Aufklärung vorvertraglicher Ereignisse mitwirken
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Rahmen der Leistungsprüfung auch ohne einen konkreten Verdacht prüfen, ob eine Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Ein Versicherungsnehmer ist in diesem Fall zu einer abgestuften Mitwirkung verpflichtet.