BU-Urteil: Versicherter muss bei Aufklärung vorvertraglicher Ereignisse mitwirken

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Rahmen der Leistungsprüfung auch ohne einen konkreten Verdacht prüfen, ob eine Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Ein Versicherungsnehmer ist in diesem Fall zu einer abgestuften Mitwirkung verpflichtet.

AssCompact aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen