BaFin-Aufsicht über 34f-Vermittler würde "gut funktionierendes System zerschlagen"

Die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein (IHK) hat sich dagegen positioniert, dass die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler nach § 34f Gewerbeordnung von den IHKen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertra ...

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