Badenia-Bausparklausel ist unwirksam

Die Bausparkasse Badenia darf Altverträge nicht nach 15 Jahren kündigen. Das Landgericht Karlsruhe erklärte eine entsprechende Vertragsklausel der Generali-Tochter am Freitag für unwirksam (Az.: 10 O 509/16). Demnach bedeute die Klausel in ihrer konk ...

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