Bausparen: BGH erleichtert Kündigung von Altverträgen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.07.2018 - Aktenzeichen: XI ZR 135/17 - die Kündigungsmöglichkeiten für Bausparkassenverträgen bei zugeteilten Bauspardarlehen trotz vereinbartem Zinsbonus erleichtert.

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