Bei Unfallflucht nach Alkoholfahrt mit 3,27 Promille hat die Versicherung Regressansprüche
Wenn ein Verkehrsteilnehmer volltrunken einen Unfall verursacht und sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt kann die Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Das Argument, mangels Schuldfähigkeit könne sie mit 3,27 Promi ...