Bei Zahlungsverzug dürfen Sie nun auch ordentlich kündigen

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern bei einer ordentlichen Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs gestärkt. Seither gilt: Übersteigt der Rückstand eine Monatsmiete, und beträgt dieser Rückstand länger als einen Monat, kann einem ...

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