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11.01.2007 -
dvb-Presseservice
Beim Umzug auch an Versicherung und Steuer denken
Jeder Umzug lässt sich nahezu reibungslos abwickeln, wenn die Vorbereitungen stimmen. Im Vorfeld sollten Ortswechsler nicht nur an freundliche Helfer denken, die sich um den Transport der Kisten
kümmern. Genauso wichtig ist es, alle offiziellen Institutionen rechtzeitig über den Umzug zu informieren.
Viele halten sie für banal, aber bei jedem Wohnungswechsel ist sie eine große
Hilfe: eine gute Checkliste. Im Internet stellen verschiedene Anbieter solche
Listen sowie nützliche Tipps rund um das Thema Umzug zur Verfügung. Sobald der
neue Mietvertrag unterschrieben ist, können die Vorbereitungen beginnen. Nach
Prioritäten geordnet sollten alle einzelnen Schritte in der Checkliste
aufgeführt und dann nach und nach abgehakt werden. Mit der fristgerechten
Kündigung der alten Wohnung fängt die Umzugsphase an. Um die Umzugskisten und
eine Spedition oder Freunde, die beim Umzug helfen, sollte man sich so früh wie
möglich kümmern, damit der Wunschtermin auch klappt.
Ummeldungen: Der
offizielle Teil des Umzugs
In Kneipen und Restaurants finden sich oft
kostenlose Postkarten - eine charmante Möglichkeit, um Freunden die neue Adresse
mitzuteilen. Banken, Telekommunikationsanbieter und Versicherungen sollte man
schon frühzeitig über den Umzug informieren und die neue Adresse mitteilen. Nach
dem Umzug muss das Einwohnermelde- oder Bürgeramt die neue Anschrift im
Personalausweis eintragen. Nicht zu vergessen: Die Ummeldung des Autos beim
Straßenverkehrsamt. Wer möchte, kann sich die Post, die noch an die alte Adresse
geliefert wird, per Nachsendeantrag schicken lassen. Besteht eine
Hausratversicherung, so muss die Police den neuen Wohnbedingungen anpasst
werden. Wichtig ist, dass der Wert des Hausrats und die Versicherungssumme
übereinstimmen. Andernfalls ist man eventuell unterversichert. "Damit der
Versicherungsnehmer auf der sicheren Seite ist, empfiehlt es sich, jeden
Quadratmeter der Wohnung pauschal mit 650 Euro zu versichern. Damit ist eine
Unterversicherung ausgeschlossen", erläutert Daniel Meiß, Experte für Hausrat-
und Wohngebäudeversicherungen bei der AXA Versicherung.
Steuern
gespart
Der Angestellte, der aus beruflichen Gründen umzieht, kann die
Umzugskosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen: Wenn
der Weg zur Arbeit sich um mindestens eine Stunde verkürzt, lassen sich die
Aufwendungen absetzen.
AXA Konzern AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
Deutschland
www.AXA.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Beim-Umzug-auch-an-Versicherung-und-Steuer-denken-ps_3423.html