Beratungsleistungen für Investmentfonds sind steuerfrei

Laut BFH sind die von einem Dritten gegenüber einem Fonds als Verwalter des Sondervermögens erbrachten Beratungsleistungen für Wertpapieranlagen nach § 4 Nr. 8h UStG steuerfrei. Hierzu wird in allen offenen Fällen der UStAE entsprechend angepasst.

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