Beratungsleistungen für Investmentfonds sind steuerfrei
Laut BFH sind die von einem Dritten gegenüber einem Fonds als Verwalter des Sondervermögens erbrachten Beratungsleistungen für Wertpapieranlagen nach § 4 Nr. 8h UStG steuerfrei. Hierzu wird in allen offenen Fällen der UStAE entsprechend angepasst.