Berufsgenossenschaft vernachlässigt Leistungsprüfung

Wenn die Berufsgenossenschaft keinen Beweis erbringen kann, dass es sich bei der Krankheit des Versicherten um eine im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zugezogene Infektion handelt, ist der gesetzliche Unfallversicherer zur Leistung verpflichtet.

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