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10.08.2006 - dvb-Presseservice

Berufsgenossenschaften: Reformvorschläge fördern Bürokratie - Verstaatlichung des Spitzenverbandes falscher Weg

Bund und Länder setzen nach Ansicht der Berufsgenossenschaften auf das falsche Konzept zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Ende Juni vorgelegte Eckpunktepapier enthalte zwar positive Ansätze, „gefährdet aber in der jetzigen Form wesentliche Tragpfeiler des bewährten Systems“, so die Vorstandsvorsitzenden des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) Klaus Hinne und Dr. Hans-Joachim Wolff. „Staat statt Selbstverwaltung – das ist der Geist, der die Vorschläge von Bund und Ländern bestimmt“, sagt Hinne. „Das Ergebnis ist eine Verschlimmbesserung, die neue Bürokratie schafft, aber keine Lösungen für die vorhandenen Probleme.“ Arbeitgeber- und Versichertenvertreter bieten der Politik ihre Mitarbeit an geeigneten Lösungen an.

Die Eckpunkte von Bund und Ländern sehen weitreichende Eingriffe in die Organisation und das Leistungsrecht der Unfallversicherung vor. Die Umwandlung des HVBG in eine übergeordnete Zentralbehörde sehen die Sozialpartner vor diesem Hintergrund besonders kritisch: „Die neue Behörde würde eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Reformen spielen“, so Wolff. Entscheidungen von erheblicher Tragweite könnte die Politik so über die Köpfe der Betroffenen hinweg fällen. „Der Verband würde vom Sprachrohr der Berufsgenossenschaften zu ihrem Aufseher.“

Die im Eckpunktepapier vorgesehene Zwangsfusion des HVBG mit dem Bundesverband der Unfallkassen (BUK) verschärft das Problem laut HVBG-Vorstand noch. Der BUK vertritt die Interessen der Unfallversicherer der öffentlichen Hand, die den Ländern unterstehen. Ihre Vertreter sollen dem Eckpunktepapier zufolge im neuen Verband eine Sperrminorität erhalten, zur Finanzierung des gemeinsamen Verbands aber nur 10 Prozent beitragen. Hinne: „Diese Quersubventionierung bei einer gleichzeitigen Blockademöglichkeit der öffentlichen Hand lehnen wir ab.“ Wichtig werde dies beispielsweise, wo sich die Interessen von gewerblicher und öffentlich-rechtlicher Unfallversicherung unterschieden. So sei nicht einzusehen, warum rechtlich selbstständige Unternehmen von Kommunen, Ländern und Bund vom Altlastenausgleich der Berufsgenossenschaften ausgenommen seien. „Diese Sonderbehandlung ist unsolidarisch und wettbewerbswidrig und muss daher beendet werden“, stellt Wolff klar.

Ein Gesetzentwurf zur Reform soll bis Jahresende 2006 vorliegen



Herr Stefan Boltz
Tel.: 030 - 2887-6362
E-Mail: stefan.boltz@hvbg.de

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
Alte Heerstraße 111
53754 Sankt Augustin
Deutschland
www.hvbg.de