Bundesarbeitsgericht weist Klage ab: Keine Betriebsrente ab 50

Der Wechsel in ein Unternehmen kann für Angestellte über 50 große Nachteile mit sich bringen: Sie haben keinen Anspruch auf eine Betriebsrente. Das Bundesarbeitsgericht sieht darin keinen Fall von Altersdiskriminierung.

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