Bundesarbeitsgericht weist Klage ab: Keine Betriebsrente ab 50
Der Wechsel in ein Unternehmen kann für Angestellte über 50 große Nachteile mit sich bringen: Sie haben keinen Anspruch auf eine Betriebsrente. Das Bundesarbeitsgericht sieht darin keinen Fall von Altersdiskriminierung.