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21.08.2006 - dvb-Presseservice

DA Direkt erwartet sinkende Preise für Unfallersatzwagen nach Urteil des Bundesgerichtshofs und sieht Versichertengemeinschaft gestärkt

Mieter von Unfallersatzwagen sollten sich vor Unterzeichnung eines Mietvertrags über die Kostenerstattung bei der Versicherung informieren

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Autovermieter einer besonderen Aufklärungspflicht gegenüber dem Mieter eines Unfallersatzwagens unterliegen (Az.: XII 50/04). Hintergrund: Autovermieter verlangen gegenüber Kfz-Versicherungen zum Teil erheblich höhere Mietpreise als bei anderen Kunden. Dadurch kann es Probleme bei der Erstattung der Kosten für einen Mietwagen nach einem Autounfall kommen.

Autovermieter müssen auf Preisunterschiede hinweisen  Künftig müssen Vermieter ihren Kunden genau offen legen, wenn es Tarifunterschiede zwischen einer Anmietung auf eigene Kosten und einer Anmietung auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners gibt. Sie werden außerdem dazu verpflichtet, den Mieter auf mögliche Probleme mit dem Versicherer bei der Abrechnung und Kostenübernahme hinzuweisen.

Erst informieren, dann Auto anmieten

Um von vornherein solche Schwierigkeiten zu vermeiden, empfiehlt André Fast, Leiter des Schadenmanagements bei Deutschlands größtem Kfz-Direktversicherer DA Direkt: „Vor dem Anmieten eines Unfallersatzwagens sollte man sich mit der gegnerischen Versicherung über die Kostenübernahme verständigen. Meist geht das unproblematisch am Telefon oder per E-Mail“. Nur so kann man sicher sein, dass es hinterher nicht zu Unstimmigkeiten kommt.

Versicherungen entsteht Millionenschaden – auch zulasten der Versichertengemeinschaft

Die überhöhten Preise für Unfallersatzwagen sind der Versicherungswirtschaft schon lange ein Dorn im Auge. André Fast: „Wir sind über dieses Urteil sehr froh, da wir die Preisgestaltung der Autovermieter zulasten der Versichertengemeinschaft nie nachvollziehen konnten. Nun rechnen wir damit, dass sich die Mietpreise für Unfallersatzwagen schnell und deutlich nach unten bewegen werden.“

BGH stellt Preisunterschiede bis zu 200 Prozent fest

Auslöser des Urteils war ein Streitfall zwischen einer Autovermietung und einem Mieter, der nach einem Unfall einen Wagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung gemietet hatte. Der Streit entstand, weil sich die Versicherung geweigert hatte, die über 2.000 Euro hohe Rechnung für den so genannten Standardtarif des Vermieters voll zu begleichen. Ihre Begründung: Der Mietpreis für private und gewerbliche Mieter hätte nur 750 Euro betragen. Den Rest sollte der Beklagte aus eigener Tasche begleichen. Da der Mieter dies ablehnte, zog der Vermieter vor Gericht und erhielt in den ersten beiden Instanzen Recht. Der BGH sah dies anders und wies zurecht darauf hin, dass auf dem Markt für Mietwagen ein erheblicher Unterschied in der Preisgestaltung zwischen Selbstzahlern und Versicherungskunden bestehe, der zum Teil bis zu 200 Prozent ausmache. Da dies den Mietern nicht allgemein bekannt sei, könne man sie auch nicht für Probleme mit der Versicherung des Unfallgegners, die die Kosten für den Mietwagen übernimmt, haftbar machen.

Die DA Direkt Versicherung Die DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft ist der Direktversicherer der Zurich Gruppe Deutschland und gehört damit zur weltweit operierenden Zurich Financial Services Group (Schweiz). Mit Beitragseinnahmen (2005) von 306 Millionen Euro und mehr als 737.000 Kunden mit 1,7 Millionen Versicherungsverträgen ist die DA Direkt Marktführer unter den deutschen Kfz-Direktversicherungen.



Ute Kapper
Tel.: (06171) 69 23 05
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DA Direkt Versicherung
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