Darf PKV auf vermuteten Behandlungsfehler hinweisen?
Ein privater Krankenversicherer hat in einem aktuellen Fall die Leistung verweigert, weil er von einem Behandlungsfehler des Arztes ausging. Darf er den Patienten darauf hinweisen oder hat der behandelnde Arzt ein Anrecht auf Unterlassung?