Die Beteiligungsgrenze von 1 % ist verfassungsgemäß
Die Absenkung der Beteiligungsquote von 10 % auf 1 % verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz Hintergrund Gewinne aus der Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sind als Einkünfte aus Gewerbebetri ...