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16.09.2008 - dvb-Presseservice

Die Macht der Steuerfahnder

Die Fälle von Steuerhinterziehung im großen Stil haben für Wirbel in der Presse gesorgt, so etwa der Fall des Ex-Postchefs K. Zumwinkel oder der des Schrauben-Milliardärs Würth. Dabei vergisst man leicht die rund 50.000 weiteren Durchsuchungen, die die deutsche Steuerfahndung pro Jahr durchführt.

Die große Jagd der Steuerfahndung hat nicht erst begonnen, seit wieder einmal ein paar prominente Steuer“sünder“ – eine verniedlichende Bezeichnung mit moralischem Touch, denn es handelt sich mindestens um begangene Ordnungswidrigkeiten oder sogar um Straftaten – von den Finanzbehörden ertappt worden sind. In den letzten Jahren wurde die Zahl der Steuerfahnder bundesweit von 2.000 auf 2.400 erhöht. Jeder einzelne dieser Beamten erwirtschaftet dem Staat durchschnittlich 800.000 € im Jahr. Bei einer Investition von 40.000 € Jahresgehalt pro Steuerfahnder lohnt sich das, denn so werden runde 1,6 Milliarden Euro hinterzogene Steuern jährlich aufgedeckt. Vermutet werden 30 Milliarden Euro, die pro Jahr an Steuern hinterzogen werden. Das erklärt das hartnäckige Interesse des Finanzamts.

Mit der Steuerfahndung beginnt in vielen Fällen der Albtraum.

Wie die Beamten des Polizeidienstes sind die Steuerfahnder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Aufgrund richterlicher Anordnung haben sie das Recht, Hausdurchsuchungen durchzuführen und Gegenstände zu beschlagnahmen. Bei „Gefahr im Verzug“ haben sie dieses Recht auch ohne richterliche Anordnung. Die hoheitlichen Mittel, die die Steuerfahndung bei der Steuereintreibung und der Steuerstrafverfolgung in Anschlag bringen kann, sind massiv. Die Handlungsmöglichkeiten des Betroffenen sind gering, seine Rechte beschränken sich im Wesentlichen auf die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte. Die Folgen einer Durchsuchung sind kaum kalkulierbar, aber jedenfalls schädlich. Der Betrieb steht still, solange die Beamten ihrer Arbeit nachgehen. Oftmals auch danach noch, wenn sie z.B. Computer beschlagnahmt haben. Denn das dürfen sie und zwar auf den bloßen Verdacht hin, dass sich auf den Festplatten relevante Informationen befinden könnten. Wenn Kunden von der Maßnahme der Steuerfahndung erfahren, kann das den Ruf des Betriebes nachhaltig schädigen.

Schadenbegrenzung lautet die Devise.

Was kann man tun, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht? – Im Internet gibt es diverse Ratgeber-Seiten, wie man sich in einem solchen Fall verhalten sollte. Sie stimmen alle darin überein, dass man unverzüglich seinen Steuerberater und seinen Anwalt dazu rufen sollte. Der Steuerberater kennt die Unterlagen, der juristische Beistand weiß, wozu die Fahnder berechtigt sind und wozu nicht. Im Vorfeld der Ermittlungen sollten möglichst keine Fehler, keine unbedachten Äußerungen, keine Herausgabe von Unterlagen, die nicht Gegenstand des richterlichen Beschlusses sind o.Ä. geschehen. Denn der Zufall ist immer noch der bei weitem erfolgreichste Mitarbeiter der Steuerfahndung. Er spielt ihr all zu oft Unterlagen in die Hand, nach denen ursprünglich gar nicht gesucht wurde! Und den Anwalt wird man in der Folge womöglich noch öfter konsultieren, denn eine Zahl bleibt noch nachzutragen: Jährlich werden in Deutschland über 2.000 Jahre Haftstrafen wegen Steuervergehen verhängt. Selbst wenn das Verfahren gegen den vermeintlichen Steuersünder eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet, er ist in jedem Fall der Geschädigte: Die Kosten für seinen Anwalt und die Verteidigung vor Gericht trägt er in jedem Fall selbst, wenn er nicht über eine geeignete Strafrechtsschutz-Versicherung verfügt.



Herr Sven Ratzke
Tel.: +49 0351 41388 0
E-Mail: sr@rrvm.de

Ratzke & Ratzke Versicherungsmakler GmbH
Altplauen 19
01187 Dresden
http://www.rrvm.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Die-Macht-der-Steuerfahnder-ps_10691.html