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08.03.2006 - dvb-Presseservice

Die Rente mit 67 benachteiligt Frauen

Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklärt Brigitte Setzer-Pathe, Sprecherin der Frauen im Sozialverband Deutschland:

Das Bundeskabinett wird am 8. März die schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre beschließen. Damit beschließt das Bundeskabinett am Internationalen Frauentag ein Vorhaben, das Frauen benachteiligt.   

Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren wie bisher mit 65 Jahren in Rente zu gehen, werden die allerwenigsten Frauen in Anspruch nehmen können. Nur sieben Prozent der Frauen erfüllen diese Voraussetzung. Denn die Regelung geht an der Lebensrealität von Frauen vorbei. Zwar werden drei Jahre Erziehungszeit pro Kind als Beitragszeit anerkannt, doch die tatsächliche Unterbrechung der Erwerbstätigkeit ist häufig länger. Es fehlt häufig an Kinderbetreuungsmöglichkeiten und der Wiedereinstieg in den Beruf wird durch die schlechte Lage am Arbeitsmarkt zusätzlich erschwert.  

Der Schlüssel zu einer ausreichenden eigenständigen Rente ist die Berufstätigkeit der Frau. Benachteiligungen von Frauen im Erwerbsleben wie zum Beispiel Lohndiskriminierung müssen konsequent abgebaut werden. Frauen dürfen nicht in Minijobs und Teilzeitarbeit abgedrängt werden. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss für Väter und Mütter verbessert werden. Daher fordern wir die Bundesregierung und die Länder auf, die Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen zu verbessern, insbesondere durch den flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuung. Dies ist eine dringliche Aufgabe.  

Die Renten von Frauen sind nach wie vor gering. Die durchschnittliche Rentenhöhe von Frauen in Westdeutschland beträgt 495 Euro. Für Frauen in Ostdeutschland liegt sie mit 661 Euro höher, weil sie länger erwerbstätig waren. Frauen haben nach wie vor ein höheres Risiko der Altersarmut. Das muss sich endlich ändern.



Pressestelle
Frau Dorothee Winden
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