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29.05.2006 - dvb-Presseservice

EU-Dienstleistungsrichtlinie: Pflegeleistungen aus dem Anwendungsbereich streichen

Gemeinsamer Appell von Krankenkassen und bpa vor dem EU-Ministerrat

Pflegeleistungen sollen genauso wie Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie gestrichen werden. Dies fordern die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), die der Bundesregierung für den am Montag beginnenden EU-Ministerrat konkrete Änderungsvorschläge unterbreiteten.

„Der EU-Ministerrat sollte Klarheit bei den Pflegeleistungen schaffen. Die soziale Pflegeversicherung ist wie die gesetzliche Krankenversicherung kein Markt wie jeder andere. Grundsätzlich müssen Pflegeleistungen genauso wie Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich der Dienstleis-tungsrichtlinie herausgenommen werden“, so die Vorstandsvorsitzende der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, Dr. Doris Pfeiffer, für die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen.

„Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen brauchen Rechtssicherheit. Missverständliche Formulierungen in der Dienstleistungsrichtlinie dürfen nicht die Qualität der Pflege in Deutschland gefährden oder zu Standardabsenkungen führen“, so Bernd Meurer, Präsident des bpa, der bundesweit über 4.300 private Pflegeeinrichtungen vertritt.

Die Krankenkassenverbände und der bpa appellieren an die Bundesregierung, sich beim Ministerrat für eine Ergänzung des Artikels 2 der Dienstleistungsrichtlinie einzusetzen und dort Pflegeleistungen ebenso wie Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich zu streichen. Diesen Korrekturbedarf sieht auch der Bundesrat. In seiner letzten Sitzung am 19. Mai hat er eine Entschließung verabschiedet, in der es heißt: „Soziale Dienstleistungen sind entsprechend den Regelungen zu den Gesundheitsdienstleistungen vollumfänglich von der Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen. Dazu gehören auch Leistungen der Rehabilitation und der Pflege, soweit sie nicht bereits als Gesundheitsdienstleistungen vom Anwendungsbereich ausgenommen sind.“

Weiteren Änderungsbedarf gibt es beim Erwägungsgrund 14 der aktuellen Fassung der Dienstleistungsrichtlinie. Dort heißt es, dass häusliche Dienste wie die Pflege älterer Menschen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, sofern sie nicht aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind. Da es eine solche Ausnahmeregelung nicht gibt, fordern der bpa und die Krankenkassenverbände die Streichung dieses Satzes.

„Pflegeeinrichtungen stellen sich dem Wettbewerb. Wir fordern dabei aber Chancengleichheit und Gleichbehandlung. Die Gesetze und Vorschriften, die für inländische Pflegeeinrichtungen gelten, dürfen nicht durch Anbieter aus anderen EU-Staaten unterlaufen werden“, so Bernd Meurer.

„Die Schutzinteressen von Pflegebedürftigen müssen im Vordergrund stehen. Sie dürfen nicht durch die Dienstleistungsrichtlinie gefährdet werden“, so Dr. Doris Pfeiffer abschließend.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info und unter www.bpa.de.



Frau Michaela Gottfried
Tel.: 02241 108–293
E-Mail: presse@vdak-aev.de

Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) e.V.
Frankfurter Straße 84
53721 Siegburg
Deutschland
www.vdak-aev.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/EU-Dienstleistungsrichtlinie-Pflegeleistungen-aus-dem-Anwendungsbereich-streichen-ps_1404.html