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07.12.2005 - dvb-Presseservice

Ehrenamtliche Helfer sind gesetzlich unfallversichert

Mehr als 20 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich. Ihre Arbeit wird heute mit dem so genannten "Tag des Ehrenamtes" gewürdigt. Aber was ist eigentlich, wenn derjenige, der anderen hilft, selbst bei seinem Einsatz einen Unfall erleidet? Der Bundesverband der Unfallkassen in München (BUK) klärt auf: Ehrenamtliche sind unter bestimmten Umständen bei Unfällen gesetzlich versichert.

So sind Menschen, die sich freiwillig und unentgeltlich bei Bund, Ländern, Gemeinden oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Einrichtung engagieren, automatisch vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz erfasst. Dazu gehören beispielweise ehrenamtliche Richter und Schöffen, Wahlhelfer und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren. Auch Ehrenamtliche in anderen Hilfeleistungsunternehmen wie dem Deutschen Roten Kreuz oder dem Arbeiter-Samariterbund sind versichert. Seit Anfang diesen Jahres besteht zudem für die ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und Verbänden Unfallversicherungsschutz, wenn ein Auftrag der Kommune vorliegt.

Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung der öffentlichen Hand tragen Bund, Länder und Gemeinden. Die Ehrenamtlichen selbst müssen keinen Beitrag zahlen. Versichert sind die ehrenamtliche Arbeit selbst, die direkten Wege dorthin und zurück sowie die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen. Ein Unfall sollte möglichst umgehend bei der Stelle angezeigt werden, wo der Ehrenamtliche tätig ist. Von dort geht dann eine Meldung an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand übernehmen im Falle eines Unfalls die Kosten für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei einer Erwerbsminderung oder nach Todesfällen zahlen sie zusätzlich eine Rente. Außerdem geben sie diverse Informationsmaterialen zum Ehrenamt heraus. Anlässlich des heutigen „Tages des Ehrenamtes“ wurde ganz aktuell der Flyer „Das Ehrenamt – Mit Sicherheit Gutes tun“ unter der Nummer GUV-I 8595 neu aufgelegt. Er kann bei den regional strukturierten Gemeindeunfallversicherungsverbänden und Unfallkassen bestellt werden (Adressen sowie weitere Informationen zum Thema Ehrenamt unter www.unfallkassen.de).

Auch die ehrenamtliche Tätigkeit in Kirchen ist versichert. Zuständig hierfür ist die VBG in Hamburg (www.vbg.de" href="http://www.vbg.de/" target="_blank">www.vbg.de). Wer in Vereinen ein offizielles Amt wie Vorstand oder Kassenwart ausübt kann sich dort auch freiwillig versichern.



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Roswitha Breuer-Asomaning
Tel.: (089) 62272-163
Fax: (089) 62272-200
E-Mail: presse@unfallkassen.de

Bundesverband der Unfallkassen
Fockensteinstraße 1
81539 München
Deutschland
http://www.unfallkassen.de/

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Ehrenamtliche-Helfer-sind-gesetzlich-unfallversichert-ps_420.html