Entgeltumwandlungen bei Minijobs: Gestaltungsmöglichkeiten und -grenzen

von Raschid Bouabba, Berlin | Jetzt ist es spruchreif: Der Bundesrat hat dem "Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" am 23.11.12 zugestimmt. Ab 1.1.13 beträgt die Entgeltgrenze somit 450 EUR.

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