Ermäßigte Besteuerung einer (Riester-)Kleinbetragsrente

Auszahlungen zur Abfindung einer (Riester-)Kleinbetragsrente gelten zu Beginn der Auszahlungsphase nicht als schädliche Verwendung. Es stellt sich die Frage, ob solche Abfindungen nach § 34 EStG ermäßigt besteuert werden können.

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