Erneute Schlappe für Bausparkasse

Die Landesbausparkasse (LBS) Südwest darf ihren Kunden nicht vorzeitig kündigen, wenn diese innerhalb von 15 Jahren nach Vertragsbeginn kein Darlehen in Anspruch nehmen. Das entschied das Stuttgarter Landgericht und verbot eine Kündigungsklausel, die ...

Versicherungswirtschaft Heute aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen