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06.09.2006 - dvb-Presseservice

Ersatzführerschein aus dem Ausland

Wer wegen Verstoßes gegen die deutschen Verkehrsvorschriften auf seinen deutschen Führerschein verzichten muss, kann verhältnismäßig einfach eine neue Fahrerlaubnis im Ausland erwerben. ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass die deutschen Behörden diesen Ersatzführerschein nicht unbedingt anerkennen. In einem konkreten Fall wurde einem Mann wegen Drogenkonsums seine Fahrerlaubnis entzogen. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestand der unfreiwillige Fußgänger nicht, so dass ihm in Deutschland kein neuer Führerschein ausgestellt wurde. Kurzerhand erwarb er in Tschechien eine neue Fahrerlaubnis, offenbar waren die Behörden dort weniger zimperlich. Der Fahrspaß in Deutschland währte jedoch nicht lange. Bei einer Verkehrskontrolle entzogen ihm deutsche Ordnungshüter den ausländischen Führerschein. Dagegen legte er Widerspruch ein. Er wollte wenigstens bis zur endgültigen Klärung des Falles den tschechischen Führerschein weiternutzen. Ein verbindliches Urteil, ob diese Fahrerlaubnis entzogen werden durfte, steht zwar noch aus. Die Richter lehnten jedoch die Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes und damit die Nutzung des tschechischen Führerscheins ab. Dass der Verkehrssünder sich trotz negativ verlaufener medizinisch-psychologischer Untersuchung nicht selbstkritisch mit seinem Drogenkonsum auseinandergesetzt habe, sondern den vermeintlich einfacheren Weg des Erwerbs einer ausländischen Fahrerlaubnis gewählt habe, war ihnen Grund genug, den Führerschein vorerst einzuziehen (OVG Münster, AZ: 16 B 736/05).



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