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05.07.2006 - dvb-Presseservice

Expertenrat: Bescheid wissen, Nachteile vermeiden: Wenn es im Urlaub kracht / Mit dem Zentralruf Schäden von zu Hause aus regeln

Mit Beginn der Sommerferien staut es sich wieder auf den Autobahnen. Es zieht die Deutschen vor allem in Richtung Spanien und Italien. Jeder Dritte reist mit dem eigenen Pkw in den Auslandsurlaub. Doch was tun, wenn die Ferienfreude durch einen Blechschaden getrübt wird? Jährlich geraten rund 150.000 Deutsche unverschuldet in einen solchen Unfall im Ausland. Heiko Beermann vom Zentralruf der Autoversicherer erläutert das richtige Verhalten am Unfallort und klärt über die notwendigen Schritte der Schadenregulierung auf.

Wie verhalte ich mich bei einem Unfall im Ausland richtig?
Bei allem verständlichen Ärger ist es nicht notwendig, in Panik zu verfallen. Sie sollten die Unfallstelle genau markieren, beschreiben und Fotos von der Unfallstelle machen. Der Europäische Unfallbericht hilft jedem Unfallbeteiligten ganz einfach, die jeweilige Unfallsituation zu dokumentieren. Außerdem ist es nützlich, die Grüne Karte auszutauschen, auch wenn sie innerhalb der EU heutzutage nicht mehr notwendig ist. Auf ihr sind die Versicherungsdaten aufgedruckt. Das Grüne-Karte-Abkommen regelt die Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen im Inland. Ein solcher Schaden wird über das Grüne-Karte-Büro reguliert.

Wann muss ich mich um die Schadenregulierung kümmern?
Zunächst die gute Nachricht für alle Reisenden: Sie können den Urlaub zu Ende genießen und dann von zu Hause aus die Schadenregulierung einleiten. Dafür genügt ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Seit Einführung der 4. Kraftfahrhaftpflicht-Richtlinie im Jahr 2003 kann der Zentralruf alle im europäischen Ausland versicherten Fahrzeuge und den zuständigen Schadenregulierer ermitteln. Wer zum Beispiel in Spanien einen Unfall mit einem spanischen Verkehrsteilnehmer hat, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der spanischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf unter 0180 - 25 0 26. Ein Anruf kostet 6 Cent aus dem deutschen Festnetz.

Welche Daten werden gebraucht?
Die Mitarbeiter beim Zentralruf fragen nach dem Unfallereignis, Kennzeichen, Schadentag und Unfallland. Die Versicherungsgesellschaften haben die Schadenregulierungsbeauftragten der unterschiedlichen Länder in einer Datenbank hinterlegt, auf die wir Zugriff haben. Wir können dann eine Verbindung mit der zuständigen Versicherung bzw. dem deutschen Beauftragten herstellen.

Mit diesem Schadenregulierungsbeauftragten trete ich dann in Kontakt?
An den Beauftragten wenden Sie sich danach und übermitteln die aufgenommenen Daten, Fotos und eventuelle Skizzen. Im besten Fall auch den ausgefüllten und von beiden Parteien unterschriebenen Europäischen Unfallbericht. Mit diesen Informationen kann der Regulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten diesen Schaden regulieren.

Wo bekomme ich den Europäischen Unfallbericht und welche Vorteile bietet er?
Der Europäische Unfallbericht wird von den deutschen Versicherern zur Verfügung gestellt. Schon bei der Vorbereitung einer Urlaubsreise ins Ausland sollten Reisende ihre Versicherung ansprechen und sie bitten, den Europäischen Unfallbericht zu schicken. Und zwar für das spezielle Land, in das man reist. Denn der Unfallbericht ist zweisprachig formuliert, so dass er sowohl vom Geschädigten wie auch vom Unfallverursacher ausgefüllt werden kann. Beide haben damit identische Informationen. Außerdem ist der Bericht eine Art Fahrplan, was alles bei einem Unfall beachtet werden muss. Das Kennzeichen aufschreiben, sich die Papiere zeigen lassen, den Schaden genau begutachten, Fotos machen und so weiter.

Infobox: Schadenregulierung bei Auslandsunfällen leicht gemacht
  • Europäischer Unfallbericht und Grüne Karte gehören in jedes Handschuhfach
  • Fotos vom Unfallort sowie Namen und Anschrift von Zeugen notieren
  • Zurück in Deutschland: Zentralruf der Autoversicherer kontaktieren (0180 - 25 0 26 oder www.zentralruf.de) und den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten informieren
  • Noch keine Antwort nach drei Monaten? Dann hilft der Verein der Verkehrsopferhilfe (www.verkehrsopferhilfe.de)


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