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05.07.2006 - dvb-Presseservice

Expertenrat: Blechschaden im Urlaub kein Drama / Was Autofahrer bei der Regulierung von Auslandsunfällen beachten sollten

Jährlich geraten rund 150.000 Deutsche unverschuldet in einen Autounfall im Ausland. Oft wissen die Betroffenen nicht, wie sie sich bei der Regulierung solcher Schäden verhalten sollen. Klaus Brandenstein vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt Auskunft über das richtige Verhalten am Unfallort und über die notwendigen Schritte der Schadenregulierung.

Muss ich mich nach einem Auslandsunfall sofort am Urlaubsort um meine Ersatzansprüche kümmern oder kann ich warten, bis ich zu Hause bin?
Das geht bequem von Deutschland aus, wenn das andere Auto in der Europäischen Union, Norwegen, Island oder Liechtenstein versichert ist. Dann hat die Versicherung in Deutschland einen Regulierungsbeauftragten, mit dem der Schaden reguliert werden kann. Wer das ist erfährt der Geschädigte mit einem Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer (0180-25 0 26). Über das Kennzeichen und das Unfallland ermittelt der Zentralruf den Schadenregulierungsbeauftragten. An diesen wendet sich der Geschädigte anschließend. In jedem Fall gibt es dann eine sichere Schadenabwicklung, wenn der Betroffene Unfallhergang und Ansprüche belegen kann. Dafür muss er schon am Unfallort sorgen.

Was muss ich am Unfallort beachten? Soll ich die Polizei rufen?
Man sollte auf jeden Fall die Polizei rufen, wenn Verletzte im Spiel sind oder der Verdacht besteht, dass der Unfallgegner Alkohol oder Drogen genommen hat. Aber bei einfachen Blechschäden ist im Ausland nicht immer davon auszugehen, dass die Polizei kommt. Umso besser sollten Reisende auf eine mögliche Unfallsituation vorbereitet sein. Die Versicherer empfehlen deshalb, den Europäischen Unfallbericht mitzunehmen. Dieser ermöglicht die unkomplizierte Protokollierung des Unfalls direkt vor Ort. Wichtig ist, dass die beteiligten Parteien diesen Bericht unterschreiben und Kopien austauschen. Gerade bei der Regulierung von Auslandsunfällen messen die deutschen Versicherer dem Europäischen Unfallbericht eine große Bedeutung bei. Der Europäische Unfallbericht mit Ausfüllhilfe in zehn Sprachen kann in Einzelexemplaren kostenlos unter www.versicherung-und-verkehr.de bestellt werden

Wie hilft die Grüne Karte?
Die Grüne Karte ist innerhalb der EU heutzutage nicht mehr zwingend notwendig - kann im Bedarfsfall allerdings sehr nützlich sein. Auf ihr sind die Versicherungsdaten aufgedruckt. Das Grüne-Karte-Abkommen regelt die Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen im Inland. Ein solcher Schaden wird über das Grüne-Karte-Büro reguliert.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Schäden sollten unmittelbar nach der Rückkehr aus dem Urlaub gemeldet werden. Innerhalb einer Frist von drei Monaten muss der Schadenregulierungsbeauftragte entweder den Schaden reguliert oder eine begründete Antwort erteilt haben. Diese Frist beginnt erst, wenn dem Beauftragten alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, also Haftungs- und Schadenbelege. Oft wird irrtümlich angenommen, die Frist beginne mit dem Unfalltag oder mit der Erstanmeldung der Ansprüche. Reagiert der Regulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe in Hamburg. Lehnt allerdings der Beauftragte die Regulierung ab, bleibt nur die Klage im Ausland.

Infobox: Schadenregulierung bei Auslandsunfällen leicht gemacht
  • Europäischer Unfallbericht und Grüne Karte gehören in jedes Handschuhfach
  • Fotos vom Unfallort sowie Namen und Anschrift von Zeugen notieren
  • Zurück in Deutschland: Zentralruf der Autoversicherer kontaktieren (0180 - 25 0 26 oder www.zentralruf.de) und den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten informieren
  • Noch keine Antwort nach drei Monaten? Dann hilft der Verein der Verkehrsopferhilfe (www.verkehrsopferhilfe.de)


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