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16.08.2006 - dvb-Presseservice

Füttern und Waschen reicht nicht…

Den Lebensabend im Kreise der Familie genießen oder unabhängig und selbständig in der eigenen Wohnung verbringen - das wünschen sich wohl fast alle Menschen. Leider sieht die Realität oft anders aus. Meist steht am Ende eines langen, arbeitsamen Lebens das Alters- oder Pflegeheim. Damit auch die Bewohner solcher Einrichtungen ein würdevolles Leben ohne Entmündigung führen können, hat der  Gesetzgeber ihnen ganz bewusst umfangreiche Rechte zugestanden. So wurden den Alten dort ausdrücklich auch Leistungen zugestanden, die typischerweise durch die Familie oder  von sonstigen dem Hilfebedürftigen nahe stehenden Personen wahrgenommen werden. Die Minimalleistungen Füttern und Waschen reichen also in keinem Fall aus. Die ARAG Experten verweisen auf ein gleichlautendes Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts. Die Richter widersprachen darin dem Versuch eines Pflegeheims, soziale Betreuungsmaßnahmen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die Richter hielten fest, dass sich der Pflegeauftrag eines Heimes nicht lediglich auf das Motto „satt und sauber“ beschränken lässt (OVG Sachsen, Az.: 4 B 886/04).



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