Fahrverbot oder erhöhte Geldstrafe?

4.12.2012 – Ein Autofahrer, der während einer Probefahrt einen Verkehrsverstoß begeht, kann sich nicht auf ein Augenblicksversagen berufen, weil er mit einem ihm ungewohnten Auto unterwegs war. Es ist daher auch bei einem Außendienstmitarbeiter ...

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