Familienangehörige nicht unfallversichert

Bei Weihnachtsfeiern kommt es manchmal zu Unfällen. Nur die Arbeitnehmer selbst sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, nicht deren Angehörige. Eine offizielle Firmen-Weihnachtsfeier fällt stets in die Zuständigkeit der gesetzliche ...

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