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19.12.2005 - dvb-Presseservice

Festbeträge für Hilfsmittel überprüft

Versorgung auf hohem Qualitätsniveau gesichert

Bergisch Gladbach. Festbeträge haben sich auch im Bereich der Hilfsmittel als ein geeignetes Instrument zur Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven erwiesen. Zu diesem Ergebnis kamen die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen bei der Überprüfung der zum Januar 2005 eingeführten bundeseinheitlichen Festbeträge für Hilfsmittel. Diese wurden jetzt erstmalig überprüft. Dabei wurden von sechs Hilfsmittelbereichen Preisentwicklung und Versorgungssituation betrachtet.

Konkret handelt es sich um die Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Hörhilfen, Sehhilfen, Inkontinenzhilfen, Stomaartikel und Einlagen für Schuhe. Die Überprüfung ergab, dass in fünf Bereichen die qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zum Festbetrag wirtschaftlich möglich ist. In diesen Bereichen haben sich im Übrigen zahlreiche Leistungserbringer bereit erklärt, aufzahlungsfrei zu liefern.

Lediglich bei den Schuheinlagen sehen die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen Handlungsbedarf hinsichtlich der Höhe der Festbeträge. Hierzu werden Patientenvertreter und Leistungserbringer zeitnah angehört.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen beabsichtigen außerdem in den Festbetragsgruppensystemen für Stomaartikel, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und Schuheinlagen erläuternde Klarstellungen vorzunehmen. Auch hier werden die anhörungsberechtigten Personen eingebunden.

Die Krankenkassen geben gerne Auskunft über aufzahlungsfreie Versorgungsmöglichkeiten mit Hilfsmitteln. Neben der telefonischen und persönlichen Beratung besteht auch ein Informationsangebot im Internet. Zum Beispiel die Hilfsmittelanbieter-Suche unter: http://www.ikk.de/ikk/generator/ikk/service-und-beratung/hilfsmittelanbieter-suche/89034,i=l.html

- Diese Presseerklärung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info/ -



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