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08.06.2006 - dvb-Presseservice

GOING PUBLIC! AG & Co. KG: Das „Meister-Bafög-Gesetz“ gilt auch weiterhin. Option auf bis zu EUR 1.300,00 Weiterbildungszuschuss sichern!

In den letzten Wochen gab es vermehrt Gerüchte und Äußerungen von anderen Weiterbildungsanbietern, dass die Förderung des Abschlusses Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) nach dem so genannten Meister-Bafög-Gesetz abgeschafft wurde. Der Berliner Qualifikationsspezialist GOING PUBLIC! bestreitet das ausdrücklich und unterstreicht seine Position mit einem besonderen Serviceangebot: der Übernahme aller anfallenden Widerspruchs- und Klagekosten zur Durchsetzung berechtigter Förderansprüche.

„Dass der Abschluss Fachwirt für Finanzberatung nach dem AFBG nicht mehr gefördert wird entspricht einfach nicht den Tatsachen“ stellt Ronald Perschke, Wirtschaftsjurist und Vorstand der GOING PUBLIC! AG & Co. fest. Richtig sei vielmehr, dass das so genannte Meister-Bafög-Gesetz seit 2002 unverändert gültig ist und somit auch auf den Abschluss Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) Anwendung findet.

Allerdings stellt auch GOING PUBILC! seit einigen Monaten fest, dass auch berechtigte Anträge oft kategorisch abgelehnt werden und den Teilnehmern dann meist nur der Rechtsweg bleibt. „In solchen Momenten braucht man dann einen starken Partner an seiner Seite und nicht jemanden dessen Rat es ist, auf die Förderung einfach zu verzichten!“ erläutert Perschke die Position der GOING PUBLIC!. Hintergrund dieser rigiden und rechtswidrigen Förderpraxis ist nach Einschätzung des Berliner Instituts die bedauerliche Beobachtung, dass wenige unseriöse Anbieter von Weiterbildungen in der Finanzbranche Millionenbeträge der Meister-Bafög-Gelder veruntreut haben.

Der Berliner Qualifikationsspezialist bietet seinen Teilnehmern daher folgerichtig ein neues Serviceangebot: Vermittlung eines Rechtsanwaltes und Übernahme evtl. anfallender Widerspruchs- und Klagekosten zur Durchsetzung berechtigter Förderansprüche .

Hintergrund: Nach Auffassung von GOING PUBLIC! entsprechen Ablehnungen von Förderanträgen mit der Begründung, dass der Abschluss Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) an sich nicht förderfähig ist, nicht der tatsächlichen Rechtslage. GOING PUBLIC! empfiehlt in diesem Fall - bei Vorliegen der persönlichen Fördervoraussetzungen – gegen die Ablehnung Widerspruch und falls notwendig Klage zu erheben. Die guten Erfolgsaussichten kann GOING PUBLIC! bereits durch mehrere für Teilnehmer gewonnene Prozesse belegen.

„Damit hat ein Teilnehmer nach unserer Rechtsauffassung auch weiterhin die Option auf 30,5% nicht rückzahlbaren Weiterbildungszuschuss, das macht bei einem unserer Studienteilnehmer bis zu EUR 1.300,00 aus. Darauf sollte man nicht leichtfertig verzichten“, empfiehlt Perschke. Zur erfolgreichen Durchsetzung der Ansprüche sei eine gute Kenntnis der Rechtslage und der Verwaltungspraxis notwendig, die GOING PUBLIC! und deren Anwälte in den letzten Jahren umfangreich sammeln konnte.

„Natürlich ist mit der Bereitschaft von GOING PUBLIC!, die Widerspruchs- und Klagekosten zu übernehmen, keine Garantie verbunden ist, dass die Förderung auch erfolgreich durchgesetzt werden kann“, räumt Perschke ein. „Wir würden jedoch wohl kaum dieses finanzielle Risiko für GOING PUBLIC! eingehen, wenn wir nicht von den hohen Erfolgschancen zu Gunsten unserer Teilnehmer überzeugt wären.“



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