Gemeinschaftliches Testament: Änderung kann von Zustimmung des Vollstreckers abhängen

In einem gemeinschaftlichen Testament kann festgelegt werden, dass eine Abänderung nach dem Tod eines der Ehegatten der Zustimmung des Testamentsvollstreckers bedarf. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen hervor.

cash-online aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen