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09.10.2006 - dvb-Presseservice

Gesundheitskompromiss weiterhin unbefriedigend und in Teilen verfassungswidrig

Zu der heute Nacht erzielten Einigung der Koalitionsspitzen zur Gesundheitsreform erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbandes Reinhold Schulte:

„Die heute Nacht von der Großen Koalition vereinbarten Regelungen zur privaten Krankenversicherung (PKV) sind das unbefriedigende Ergebnis einer allerdings sehr schwierigen Verhandlungssituation zwischen den Koalitionspartnern. Das erzielte Ergebnis wird genauestens zu analysieren sein.

Zwar scheint man an dem Eckpunkt "Erhalt der Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung" prinzipiell festhalten zu wollen. Aber es ist unverkennbar, dass die PKV durch Einzelregelungen, die zu einer massiven Verteuerung ihrer Beiträge führen, um ihre Attraktivität gebracht werden soll. Dabei sind einzelne Eingriffe - die Gutachten dazu liegen vor - verfassungswidrig.

So soll der Versichertenbestand zur Mitfinanzierung des neu einzuführenden Basistarifs herangezogen werden. Damit wälzt die Große Koalition über Steuern zu finanzierende Umverteilungsaufgaben auf die Privatversicherten ab. Das ist nicht akzeptabel.

Ebenso wenig akzeptabel sind die vorgesehenen Wechselmöglichkeiten im Bestand. Denn: damit verbunden ist ein verfassungswidriger Eingriff in bestehende Verträge sowie eine deutliche Erhöhung der Beiträge für die bereits heute privat Krankenversicherten.

Sollte die vorzunehmende genaue Prüfung der von der Koalitionsspitze getroffenen Vereinbarungen - und insbesondere auch deren gesetzestechnische Umsetzung - bestätigen, dass rechtliche Hürden ignoriert worden sind, wird eine verfassungsrechtliche Klärung auf dem dafür vorgesehenen Rechtsweg unausweichlich sein.



Frau Ulrike Pott
Tel.: (030) 204589-23 / (0221) 37662-16
Fax: (030) 204589-31 / (0221) 37662-46
E-Mail: ulrike.pott@pkv.de

PKV Verband der privaten Krankenversicherung
Friedrichstrasse 191
10117 Berlin
Deutschland
http://www.pkv.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Gesundheitskompromiss-weiterhin-unbefriedigend-und-in-Teilen-verfassungswidrig-ps_2547.html