Grundstückseigentümer muss für Feuer nach Dachreparatur haften
Wenn der Handwerker Schäden verursacht, muss im Zweifel der Auftraggeber zahlen: Der BGH hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer für am Nachbarhaus entstandene Schäden haftet, da der Handwerker insolvent ist.