Grundstückseigentümer muss für Feuer nach Dachreparatur haften

Wenn der Handwerker Schäden verursacht, muss im Zweifel der Auftraggeber zahlen: Der BGH hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer für am Nachbarhaus entstandene Schäden haftet, da der Handwerker insolvent ist.

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